Betäubungsloses Schächten von Tieren

Betäubungsloses Schächten von Tieren ist zweifelsfrei als vorsätzliche Tier-Quälerei einzustufen. Sonst wäre diese Tötungsart laut regulärem Tierschutzgesetz nicht ausdrücklich verboten. Nur per Ausnahmegenehmigung kann für bestimmte Religionsangehörige eine solche archaische Schlachtweise in Deutschland eingefordert werden. Laut einer "Spiegel"-Umfrage erwarten 79% der Bevölkerung eine Beendigung  dieser Schlachtpraxis.

In einer 8-seitigen Broschüre werden religiöse, politische und juristische Hintergründe aufgezeigt, sowie auf gängige Behauptungen zum Schächten griffige Antworten gegeben.

Hier die Broschüre als PDF ...

Der Farbsonderdruck ist zusammen mit einer DVD-Filmdokumentation ist für 3.- EUR (incl. Porto) erhältlich beim: Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V., Linnenstr. 5a, D-97723 Frankenbrunn

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