Österreich: Keine Jagd auf meinem Grundstück!

Mündliche Verhandlung vor dem Österreichischen Verfassungsgerichtshof – Ausführliche Stellungnahme von Prof. Reichholf

Am 20.06.2017 wurde vom Verfassungsgerichtshof eine mündliche Verhandlung über die Beschwerden von vier niederösterreichischen Grundstücksbesitzern durchgeführt. Diese wollen aus ethischen Gründen es verbieten lassen, dass auf ihren Grundstücken gejagt wird. Vertreten wurden dabei zwei Waldviertler Eigentümer vom Rechtsanwalt Mag. Christian Aichinger und die Beschwerdeführer aus der Nähe von Melk und Raum Wiener Neustadt von Mag. Stefan Traxler.

Von den Anwälten wurden drei Auskunftspersonen genannt, die der Jagd kritisch gegenüber stehen:

* Dr. rer. nat. Dipl. Ing. Dipl. Ökologe Karl–Heinz Loske, Ornithologe, Umweltsachverständiger und ehemaliger Jäger

* Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer, Jagdethiker, Tierarzt und ehemaliger Jäger

* Univ.Prof. Dr. rer. nat. Josef H. Reichholf, Zoologe, Ornithologe und Evolutionsbiologe, Verfasser zahlreicher Fachbücher

Der Ökologe Dr. Karl-Heinz Loske erklärte: "Jagd bringt keinen positiven Beitrag zum Artenschutz. Er führt zu Artenverlusten."

Prof. Dr. Josef Reichholf führte aus: "Die Nichtbejagung einzelner Flächen und die Einstellung von Maßnahmen zur Wildhege auf diesen hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen auf die öffentlichen Interessen, zumal wenn die Flächen 'inselhaft' in der Landschaft liegen. Im Gegenteil: Öffentliche Interessen können gefördert werden durch abnehmende Scheu von Wildtieren auf diesen Flächen, was interessierten Menschen die Erlebbarkeit heimischer Tiere begünstigt. Nicht einmal auf größeren unbejagten Flächen treten automatisch Probleme auf. Das beweisen die Verhältnisse in Großstädten (Berlin gilt als 'Hauptstadt der Wildschweine', aber auch als 'Hauptstadt der Nachtigallen') ganz allgemein, in denen z. B. Füchse ganz normal am Tag aktiv sind und sich kaum anders als frei laufende Hauskatzen verhalten, sowie die wenigen Naturschutzgebiete, die bei uns völlig frei von Jagd sind (z. B. NSG Hagenauer Bucht bei Braunau am Inn; eine großflächige Inselwelt mit Landanbindung) oder in weit größerer Dimension in Mitteleuropa der Schweizerische Nationalpark (seit über 100 Jahren jagdfrei) und der jagdfreie Kanton Genf."


Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme von Univ.Prof. Dr. rer. nat. Josef H. Reichholf zu den Fragen 1 – 4 zur Anhörung am 20. Juni 2017 im Verfassungsgerichtshof Wien zur angestrebten Freistellung privater Flächen von der jagdlichen Nutzung:

http://www.zwangsbejagung-ade.de/oesterreich/niederoesterreich/stellungnahme-prof-reichholf-vor-dem-vfgh.html

Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes fiel noch nicht, diese ergeht schriftlich.

Mehr Infos zum Thema: „Keine Jagd auf meinem Grundstück!“

http://www.zwangsbejagung-ade.de/keinejagdaufmeinemgrundstueck/index.html

Viele freundliche und tierfreundliche Grüße

Ihr Team von
Zwangsbejagung ade
www.zwangsbejagung-ade.de

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