AfD in Schleswig-Holstein ergreift Initiative gegen das betäubungslose Schächten von Tieren

Von Ulrich Dittmann

Schlachten ist schlimm – betäubungsloses Schächten aber grauenvoll.
Wann endlich gehen die Bürger auf die Straße und protestieren öffentlich gegen diese nach hier eingeschleppte, grauenhafte Tierquälerei des betäubungslosen Schächtens von Tieren? Nach einer Spiegelumfrage sind 79% der Menschen in diesem Lande gegen diese archaische Tötungsweise, bei der die Tiere in ihrem eigenen Blut und Erbrochenem verröcheln.

Ob Körperverletzung einer Beschneidung bei Mädchen oder Jungen, oder betäubungsloses Abmetzeln (Schächten) von gleichermaßen leidensfähigen tierischen Mitgeschöpfen – niemanden darf in einer zivilisierten Gesellschaft ein Sonderrecht auf schlicht lebensverachtende Praktiken zugestanden werden.

„Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht“ (Marie von Ebner-Eschenbach)

Und weltweit gilt: „When you are in Rome, you have to do as Romans do“!

Betäubungsloses Schächten von warmblütigen Wirbeltieren ist als bewusste und vorsätzliche, grauenhafte Tierquälerei einzustufen – sonst wäre diese Tötungsart nicht laut regulärem Tierschutzgesetz in kultivierten Ländern ausdrücklich verboten.

Das Halsdurchschneiden bei Menschen gilt in allen islamischen Ländern als grausamste Tötungsmethode überhaupt und wird auch mit dem Vorsatz durchgeführt, einen Menschen extrem grausam zu töten.

Die Alternative für Deutschland (AfD) in Schleswig Holstein (SH), hatte am 14.09.2017 den Antrag (19/169) eingebracht, dass der „Landtag sich auf Bundesebene für eine Streichung des § 4 a Abs. 2 Ziff. 2 TierSchG einsetzt“.

Download-PDF-Datei:
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00100/drucksache-19-00169.pdf

Dies ist übrigens eine Forderung, die die Länderkammer, also der Bundesrat, schon 2007(!) in den Bundestag eingebracht hatte – und über zwei Legislaturperioden von den Systemparteien verschleppt wurde – dann schließlich in der großen Ablage, dem Papierkorb, landete.

Am 20.09.2017 forderte Fürstin Doris von Sayn-Wittgenstein (AfD) dann im Landtag von SH, unter Bezugnahme auf vorliegende diverse Gutachten und Stellungnahmen hoher Religionsautoritäten, der Bundestierärztekammer und Juristen, ihre Kollegen der CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW auf, dem Antrag der AfD – im Sinne des Tierschutzes – zuzustimmen.

Rede-Beitrag von Fürstin Doris von Sayn Wittgenstein (AFD)
 über den gestellten Antrag im Landtag Schleswig-Holstein

Dieser neue Vorstoß in Schleswig-Holstein wurde mit viel Zetern und Mordio-Geschrei abgeschmettert.
 Siehe hier: https://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp19/04/debatten/32.html

Es kann eben nicht sein was nicht sein darf, „böse Rechte“ – die zudem regel- und ritualmäßig zu „Rechtsextremen“ mutieren – dürfen sich nicht für Tierschutz einsetzen. Das ist offenbar allein den „edlen Linken“ vorbehalten, die hier auch wieder geifernd Deutungshoheit beanspruchten.

So scheute man sich nicht, auf diskreditierende Weise Schächtkritiker, also die AfD, in Verbindung mit der Nazi-Gesetzgebung zu bringen, mit der Behauptung, „… eines der ersten (gegen die Juden) erlassene Gesetz 1933, sei das Schächtverbot gewesen.“ Dies ist unrichtig .

Hier wird auf die Stellungnahmen der Historiker Renate Brucker und Prof. Dr. jur. Wolfgang Karnowsky verwiesen , die dies explizit widerlegt haben :
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1802

Schon die Ausgabe von „Der Tierfreund“ vom 1.Jan. 1906 (!) belegt, dass bereits damals eine Fachkommission von 585 (!) leitenden Veterinärmedizinern deutscher Schlachthöfe, betäubungsloses Schächten als abzuschaffende Tierquälerei, da – „unnötig, barbarisch, tierquälerisch, entsetzlich, roh, inhuman, grausam, empörend, widerwärtig, ekelerregend,“ etc., kritisierten.
 Siehe: http://www.pro-iure-animalis.de/dokumente/deutscher_tierfreund_1906.pdf

Nach der engagierten Rede der AfD Landesvorsitzenden wurde praktisch nur noch peinliches, durchsichtiges, dummes Geschwätz abgesondert. Tenor: Alles was von der AfD kommt ist doch nur „Hetze“. So wurde obiger Antrag der AfD unisono mit den Stimmen der CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW abgelehnt und wieder einmal haben sich die etablierten Systemparteien als NICHT wählbar für ernsthafte Tierfreunde disqualifiziert.

Siehe auch: https://wolodja51.wordpress.com/2017/02/03/bei-welcher-partei-sollten-wir-2017-unser-wahlkreuzchen-malen/

Unsere von politischem Kalkül und Anthropozentrismusdenken zu großen Teilen geradezu durchdrungenen „Volksvertreter“ müssen endlich zu der realistischen Erkenntnisgewinnung gebracht werden, dass an Volkes Wille nicht vorbeiregiert werden kann und darf: Tierschutz, der die Quälerei des betäubungslosen Schächtens ausklammert, ist kein Tierschutz!

Im Magazin-Report vom 07.07.2008, resümierte Moderator Fritz Frey:

„Manchmal hilft ja auch ein Blick über den deutschen Tellerrand. Und siehe da: In der Schweiz ist das Schächten von Säugetieren verboten. Für Geflügel jedoch erlaubt. In Schweden, Island und Liechtenstein ist Schächten verboten. Mit anderen Worten: Wenn man es verbieten WILL, geht es auch.“

Der KZ-Überlebende Samuel Dombrowski, Düsseldorf, zeitgenössischer Schächtkritiker, brachte es auf den Punkt: “Das Schächtproblem ist wie eine Eiterbeule die nicht abheilen wird, solange Tiere ohne Betäubung qualvoll getötet werden.“

Ulrich Dittmann / 21.09.2017

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