Neuregelung der Kastenstandhaltung: Übergangsfrist bis zu 17 Jahre

Berlin - Eine Verständigung von Bund und Ländern über eine Neugestaltung der Kastenstandhaltung von Sauen rückt in greifbare Nähe.   
 
Ein vom Bundeslandwirtschaftsministerium auf Grundlage einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgelegtes Eckpunktepapier zur Neuregelung der Haltung von Sauen im Deckzentrum fand bei einem Treffen hochrangiger Vertreter der zuständigen Ressorts in Bund und Ländern vergangene Woche in Berlin weitgehende Zustimmung. Kernpunkte sind eine Übergangsfrist von zunächst zehn Jahren sowie die Möglichkeit zu deren Verlängerung um bis zu sieben Jahre, wenn die Betriebe rechtzeitig vor Ablauf der Frist ein verbindliches Umbaukonzept vorgelegen und im Bedarfsfall einen Bauantrag stellen.
 
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