Brandenburg bewilligt tierschutzwidrige Bogenjagd

Von Wild beim Wild

Obwohl die Bogenjagd auf Tiere in Deutschland seit 1976 verboten ist, plant das brandenburgische Umweltministerium eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Damit soll die Bogenjagd auf Wildtiere in Stahnsdorf und Kleinmachnow bis vorerst Januar 2020 gestattet werden. PETA befürchtet, dass mit dem Pilotprojekt ein Präzedenzfall geschaffen werden soll, um die archaische Bogenjagd wieder in Deutschland zu legalisieren. Die Auswertung von rund zwei Dutzend Studien aus den USA, wo die Jagd mit Pfeil und Bogen vielfach erlaubt ist, zeigt, dass diese Jagdmethode oft zu erheblichem Tierleid führt. Demnach werden 54 % der Tiere nicht sofort getötet. Oft gelingt den verwundeten Tieren die Flucht, was zu einem tagelangen Todeskampf führen kann. Die Tierschutzorganisation fordert das Umweltministerium auf, die Genehmigung zur Bogenjagd zurückzuziehen und betont, dass die Bogenjagd mit großer Wahrscheinlichkeit zu Verstössen gegen § 17 Absatz 2b des Tierschutzgesetzes führen würde. Demnach dürfen keinem Tier erhebliche, länger anhaltende Schmerzen zugefügt werden.

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